Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften zwischen uns
Green Energy Max Zintl GmbH
95666 Mitterteich
(nachfolgend auch "Green Energy")
und Ihnen als unseren Kunden (nachfolgend auch „Käufer“ genannt), sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden
Die AGB finden Anwendung auf alle Kunden, also auf
a. Verbraucher i. S. des § 13 BGB ( = natürliche Personen, die die Bestellung zu einem Zweck abgeben, der nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), sowie
b. Unternehmer i. S. des § 14 BGB ( = natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln)
oder Kaufleute i.S. des § 1 HGB ( = Handelsgewerbe, das nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern (z.B. Landwirte, Firmen)
oder Kaufleute i.S. des § 2 HGB ( = gewerbliches Unternehmen, das keinen in kaufmännischer Weise eingetragenen Geschäftsbetrieb erfordert, aber im Handelsregister eingetragen ist).
Soweit unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer bzw. Kaufleute gelten, erfolgt ein entsprechender Hinweis bei den entsprechenden Regelungen.
2. Spätestens mit Entgegennahme unserer Waren oder Leistungen gelten diese AGB als angenommen.
3. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen widersprechen wir, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich schriftlich anerkannt. Dies gilt auch, wenn wir diesen AGB`s nicht ausdrücklich widersprechen
II. Vertragsabschluss, Leistungsumfang
Soweit die Bezahlung mit Bankeinzug oder Kreditkarte vereinbart wird, ermächtigen Sie uns mit der Bekanntgabe ihrer Konto- bzw. Kreditkartendaten dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich der Versandkosten von ihrem durch Kontonummer und Bankleitzahl, IBAN und SWIFT-BIC bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen bzw. auf Ihrer Kreditkarte belasten zu lassen.
Alle Warenanlieferungen sind sofort (vor Warenannahme) auf folgende Kriterien zu überprüfen:
Nach Erhalt der Ware sind unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) folgende Kriterien zu überprüfen:
1.
Artikel alle nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehenden Rechte zu, jedoch mit der Maßgabe, dass für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen die im Punkt X vorgesehenen Beschränkungen und Ausschlüsse gelten.
bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1 bzw. Abs. 2. Einzelheiten des Umfangs solcher Ga rantien ergeben sich aus den von uns ausdrücklich schriftlich gegebenen Verkäufergarantien bzw. Garantiebedingungen der Hersteller, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
Wir haften insbesondere nicht:
Informationen zur Verbraucherschlichtung gemäß § 36 VSBG
1.
Alle Angebote der Green Energy sind unverbindlich und freibleibend.
2.
Aufträge, Vertragsänderungen und –ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen - vorbehaltlich der in Abs. 3 geregelten Ausnahmen - für ihre Rechtswirksamkeit der einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens der Green Energy und müssen von Ihnen gegen gezeichnet werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist für den geschuldeten Leistungsumfang und Leistungsinhalt entscheidend. Bei Auftragserteilung ist unbedingt darauf zu achten, dass die Firmierung des Kunden richtig erfasst wird. Sollte sich herausstellen, dass Rechnungen egal aus welchen Gründen auch immer umgeschrieben werden müssen, kann der Auftragnehmer die entstehenden Kosten dem Auftraggeber berechnen.
3.
Erteilte Aufträge gelten auch ohne schriftliche Auftragsbestätigung als angenommen, wenn die bestellte Ware an Sie versendet und an Sie ausgehändigt wurde bzw. beauftragte Leistungen erbracht wurden. Dies gilt auch für Ergänzungen von bestätigten Aufträgen, deren Änderungen und getroffenen Nebenabreden.
4.
Technische Unterlagen sind nur dann für die Vertragsparteien verbindlich, wenn dies ausdrücklich von Green Energy erklärt wird.
5.
Wird Green Energy mit der Installation beauftragt, gelten folgenden Regelungen:
a)
Sie schaffen als Auftraggeber alle Voraussetzungen, um eine zügige Montage zu ermöglichen:
b)
Nach Vereinbarung werden fachlich geeignete Fach- und Hilfskräfte, Geräte, Energie, Wasser, weitere Arbeits- und Betriebsmittel und/oder geeignete Räume für Personal und Montagegeräte zur Verfügung gestellt. Sind zur Montage Leistungen Dritter (wie z. B. für Montage-/Hebegeräte, Elektroarbeiten u.a.) notwendig, so hat der Auftraggeber diese zu beauftragen und die Kosten hierfür zu tragen. Stellt der Auftragnehmer dies zur Verfügung, so sind diese Leistungen separat abzurechnen.
c)
Sie als Auftraggeber tragen dafür Sorge, dass die Baustelle insbesondere die Montageplätze für anliefernde Fahrzeuge erreichbar ist und alle vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind. Ebenso müssen die Fundamente vollständig trocken und abgebunden sein.
d)
Fallen weitere Kosten an, weil die Baustelle nicht für die Montage vorbereitet ist, tragen diese Sie als Auftraggeber.
e)
Green Energy liefert Komponenten und Zubehör für Biogasanlagen nach Typenmuster bzw. gemäß ausdrücklich schriftlich vereinbarter Einzelspezifikationen.
f)
Green Energy kann zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer beauftragen.
6.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen von Green Energy erstellten Unterlagen hat diese das Eigentums- und Urheberrecht. Diese sind Dritten nicht zugänglich zu machen und auf Verlangen der Green Energy zurückzusenden.
7.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Green Energy.
III. Preise und Versandkosten
1.
Unsere Angebote beinhalten die Lieferung ab Werk ohne Verpackung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.
Transport und Verpackung sind daher gesondert zu vergüten. Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
Bei Lieferungen ins Ausland können zu den Endpreisen u.U. noch Steuern (z.B. im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) anfallen, die von Ihnen zu tragen sind.
2.
Soweit eine schriftliche Auftragsbestätigung der Green Energy vorliegt, sind die in dieser Auftragsbestätigung genannten Preise maßgebend; dort ist der Nettobetrag für die bestellte Ware und/oder Leistung, die Kosten für die Verpackung sowie den Versand, die gesetzliche Umsatzsteuer sowie der zu zahlende Bruttobetrag ausgewiesen. Liegt keine schriftliche Auftragsbestätigung vor, sind die in sonstiger Weise vereinbarten Preise maßgebend. Soweit keine Vereinbarung vorliegt, gelten die gewöhnlich für die bestellten Waren/Leistungen in Rechnung gestellten Preise.
3.
Zusätzlich vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Leistungen der Green Energy, die über den in der Auftragsbestätigung genannten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert abgerechnet. Bei Auftragsänderungen muss der bereits vereinbarte Preis überprüft und ggf. neu vereinbart werden. Bereits angefallene Kosten sind hierbei zu berücksichtigen.
4.
Ändern sich auftragsbezogene Kosten nach Vertragsabschluss wesentlich, werden sich die Vertragspartner unter Berücksichtigung der verursachenden Faktoren über eine Anpassung verständigen.
5.
Wird Green Energy mit der Installation beauftragt, gelten folgenden Regelungen:
a)
Montagezeiten und Befestigungsmaterial werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Die Höhe des Stundensatzes wird in der Auftragsbestätigung festgelegt; fehlt eine solche, gelten die üblichen Stundensätze.
b)
Anfahrtskosten werden pro Monteur mit einem Stundensatz verrechnet. Punkt 5 a) Satz 2 gilt entsprechend.
c)
Für die zurückgelegten Kilometer der Anfahrt wird zusätzlich ein Kilometergeld berechnet. Die Höhe des Kilometergeldes wird in der Auftragsbestätigung festgelegt; fehlt eine solche, gelten die üblichen Sätze.
d)
Sollten Übernachtungen notwendig sein, sind diese mit Verpflegung entsprechend zu stellen oder werden in Rechnung gestellt.
e)
Werden bauseitige Leistungen nicht oder unvollständig erbracht und somit der Montageservice bzw. die Inbetriebnahme behindert oder es kann dadurch nicht begonnen werden, so sind die Ausfallzeiten und/oder weitere Anreisen gesondert zu bezahlen.
IV. Versendung der Ware, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
1.
Die Lieferung der gekauften Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, auf dem Versandwege.
2.
Der Kaufpreis und die Versandkosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer sind in Höhe von 70% der Gesamtsumme vorab nach Zugang unserer Rechnung ohne Abzug und der Rest nach Auslieferung der bestellten Ware bzw. Erbringung der bestellten Dienstleistung zu bezahlen, es sei denn, es ist mit uns etwas anderes in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder in sonstiger Weise vereinbart. Maßgebend ist hier im Zweifel der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Green Energy über den Betrag verfügen kann.
3.
Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
4.
Soweit Sie Unternehmer bzw. Kaufmann sind und in einer ständigen Geschäftsbeziehung zu der Green Energy stehen, werden von Green Energy erstellte Gutschriften nicht ausbezahlt, sondern sind mit der nächsten Rechnung gegenzurechnen.
V. Lieferbedingungen
1.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
2.
Die Liefertermine werden grundsätzlich nach buchhalterischer und technischer Auftragsklarheit mit Ihnen in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart. Eine Lieferverpflichtung von unserer Seite besteht solange nicht, als die nach Punkt IV.2. vereinbarten Vorkasse nicht geleistet ist.
Soweit keine Lieferfristen vereinbart sind, beträgt diese circa zehn (10) Werktage nach Eingang der nach Punkt IV.2. vereinbarten Vorkasse.
Wir sind nicht mehr zur Lieferung verpflichtet, wenn die vereinbarte Vorkasse nicht innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung erfolgt.
Kann Green Energy absehen, dass sie den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann, wird sie den Auftraggeber hierüber in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen und einen neuen möglichen Liefertermin nennen.
3.
Soweit Sie Unternehmer oder Kaufmann sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an Sie selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungsverkauf - auch bei frachtfreier Lieferung - mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Soweit Sie Verbraucher sind, geht diese Gefahr - auch beim Versendungsverkauf - ausschließlich mit Übergabe der Ware an Sie über. Der Übergabe steht gleich, wenn Sie mit der Annahme der Ware in Verzug geraten.
VI. Selbstbelieferungsklausel
Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Falls wir einen bestellten Artikel nach Abschluss eines Vertrages mit Ihnen nicht oder nicht rechtzeitig liefern können, obwohl wir vor Vertragsschluss einen entsprechenden Einkaufsvertrag mit einem Lieferanten geschlossen haben, sind wir berechtigt, uns von der Lieferverpflichtung zu lösen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Artikels zu unterrichten und Ihnen eine gegebenenfalls erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
VII. Wareneingangsprüfung
1.
Sofern Sie Unternehmer bzw. Kaufmann sind, gelten für die Wareneingangsprüfung die gesetzlichen Bestimmungen des § 377 HGB. In Ausführung dieser Vorschrift ist folgendes zu beachten:
· Ist die Ware für Sie bestimmt (Anlieferadresse)
· Stimmt die auf den Lieferpapieren eingetragene Anzahl an Packstücken?
· Ist die auf den Lieferpapieren vermerkte Anzahl an tauschpflichtigen Packmitteln auch tatsächlich geliefert worden?
· Sind die tauschpflichtigen Packmittel in einem tauschfähigen Zustand?
· Sind äußerlich erkennbare Schäden an der Ware vorhanden?
Abweichungen sind auf den Lieferpapieren und dem Frachtführer zu dokumentieren.
· Ist in den Packstücken auch wirklich das drin, was außen drauf steht? (Artikelspezifikation nach Größe, Farbe und Material
sowie Menge pro Packstück)
· Sind Schäden an der Ware vorhanden, die von außen nicht erkennbar waren?
Abweichungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.
2.
Sofern Sie Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 475 BGB
VIII. Eigentumsvorbehalte
1.
Die Ware bleibt Eigentum der Green Energy, bis alle Forderungen aus diesem Auftrag erloschen sind.
Sie haben die Pflicht die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten oder Instandhaltungsarbeiten unverzüglich von Green Energy oder einer von Green Energy für die Betreuung anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen. In Notfällen können die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auch von einem anderen hierfür geeigneten Unternehmen durchgeführt werden.
Sie tragen alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und der Wiederbeschaffung des Auftragsgegenstandes aufgewendet werden müssen.
Sie sind berechtigt bei Green Energy erworbene Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu bearbeiten und zu veräußern.
2.
Wird Vorbehaltsware mit fremden Gegenständen verbunden oder verarbeitet, so erwirbt Green Energy das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen Gegenständen. Jede Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware sowie deren Verbindung mit fremden Sachen durch den Auftraggeber oder Dritter erfolgt für Green Energy.
3.
Sie sind berechtigt über die Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, sofern nicht zwischen ihnen und einem Dritten ein Abtretungsausschluss hinsichtlich der Forderungen aus der Lieferung vereinbart worden ist. Bei Weiterveräußerung der neuen Sache geht die Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der auf den Auftragsgegenstand bezogenen Forderung auf Green Energy über. Zur Sicherheit tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus dem Weiterverkauf des Kaufgegenstandes schon jetzt an Green Energy ab. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderung aus der Weiterveräußerung ermächtigt. Vorbehalten bleiben die Bekanntgabe der Abtretung und die Einziehung der Forderungen durch Green Energy. Green Energy ist verpflichtet Ihnen zustehende Sicherungen insoweit freizugeben, als der Rechnungswert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen – soweit diese noch nicht beglichen wurden – um mehr als 20% übersteigt.
IX. Rücknahme bereits gelieferter Ware
1.
Wird ausgelieferte Ware nicht benötigt, so müssen Sie mit Green Energy abzuklären, ob die Ware zurückgegeben werden kann.
2.
Erklärt sich Green Energy dazu bereit Ware zurück zu nehmen, wird bei der Gutschrift ein Einlagerungswert von 15 % in Abzug gebracht.
3.
Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen und können daher auch nicht gutgeschrieben werden.
Sonderbestellungen bedürfen separater Einzelabstimmungen hinsichtlich der Rücknahme. Die hierzu ggf. anfallenden Kosten bei den Lieferanten von Green Energy für Stornierung und/oder Wiedereinlagerung sind von Ihnen zu tragen
X. Inzahlungnahme von Gerätschaften
1.
Werden bei Green Energy Tauschgeräte in Auftrag gegeben, können nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch Green Energy entsprechende gebrauchte Geräte in Zahlung gegeben werden. Green Energy ist nicht verpflichtet gebrauchte Geräte in Zahlung zu nehmen.
2.
Der auf den Kaufpreis anzurechnende Preis für die gebrauchten Geräte richtet sich nach den vom Verkäufer angegebenen Betriebsstunden und unterliegt einer gesonderten individuellen Vereinbarung.
3.
Die Inzahlungnahme eines Tauschgerätes setzt voraus, dass dessen Hauptteile instandgesetzt werden können. Ist es nicht möglich das Gerät instand zu setzen bzw. ist die Instandsetzung nur mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, behält sich es Green Energy vor die Kosten nachzuberechnen.
XI. Gewährleistungsbedingungen
Sofern Sie Unternehmer bzw. Kaufmann sind gelten folgende Bestimmungen:
Alle Mängel, die auf Materialfehler und/oder fehlerhafte Arbeit beruhen und uns innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist angezeigt werden, werden nach unserer Wahl entweder kostenlos nachgebessert oder Ersatz geliefert.
Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, können Sie entweder mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Offene Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich uns mitzuteilen.
Versteckte Mängel sind binnen Jahresfrist seit dem Beginn der gesetzlichen Verjährung schriftlich dem Betreiber
mitzuteilen
Für gebrauchte Ware wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn es Green Energy hat dies oder eine
Garantiezusage schriftlich bestätigt.
Gewährleistungsansprüche liegen nicht vor bei:
· Änderungen oder Instandsetzungen am Vertragsgegenstand ohne vorherige schriftlicher Zustimmung durch uns
· Mängel durch Gewaltanwendung
· Natürlichem Verschleiß
· Fehlerhaftem Einbau
· Fehlerhafter Handhabung
· Verstoß gegen Betriebsanleitung
· Mangelnder Wartung und/oder Inspektion
Bei Mängeln, die nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand beseitigt werden können, können wir eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ablehnen. Sie sind in diesem Fall unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zur Minderung oder zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.
Anderweitige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft zwingend gehaftet wird.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die mit dieser Frist verbundene Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit wir nach Punkt X. haften.
2.
Sofern Sie Verbraucher sind, stehen Ihnen bei etwaigen Sach- oder Rechtsmängeln gelieferter
3.
Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern
XII. Haftung
1.
Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
2.
In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren typischen und unmittelbaren Durchschnittschadens.
3. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 5 ausgeschlossen.
· für Vermögensschäden
· bei kostenloser Beratung
· sobald und soweit Planungsunterlagen verändert werden oder sich im nachhinein als unzutreffend erweisen
· für Prognosewerte
· für Hochrechnungen
· für Annahme von Gaserträgen
· für die Richtigkeit verwendeter Regelwerke
4.
Wird vom Hersteller eine Bedienungsanleitung mit der Ware geliefert, so ist diese vor der Erst-Installation bzw. mit Erhalt der Ware durchzulesen und genau zu beachten. Entstehen durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung Personen-, Betriebs-, Sach- sowie Folgeschäden, so kann der Hersteller hierfür nicht haftbar gemacht werden.
5.
Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
6.
Machen Sie als Auftraggeber unrichtige und/oder unvollständige Angaben, die für die Ausführung des Auftrages erheblich sind, so tragen Sie die dadurch entstandenen Kosten und Folgeschäden alleine.
7.
Für die Netzqualität und –sicherheit sind Sie als Auftraggeber verantwortlich.
a)
Green Energy müssen Angaben gemacht werden, welcher Betriebsstrom bereitgestellt werden und welcher Strom eingespeist werden kann. Liegen Ihnen keine Angaben hierzu vor, wird von deutschen Standardnormen und –werten ausgegangen.
b)
Green Energy liefert grundsätzlich serienreife Schaltschränke, die nach den vorliegenden Netzgegebenheiten getestet wurden. Treten dennoch Netzunverträglichkeiten aufgrund von fehlenden speziellen Spezifikationen auf, entfallen die Gewährleistungsansprüche.
c)
Werden zusätzliche Netzsicherungsparameter notwendig, tragen die Kosten hierfür Sie als Auftraggeber.
d)
Sie als Auftraggeber haben Angaben über die technischen Vorgaben seines Energieversorgungsunternehmens für die Einspeisung zu machen. Evtl. anfallende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
XIII. Streitschlichtungsverfahren
Die Firma Green Energy Max Zintl GmbH ist weder bereit noch verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teizunehmen.
XIV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.
Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher oder als Unternehmer ohne Kaufmann zu sein, abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
3.
Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers Green Energy Max Zintl GmbH, Mitterteich. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
XV. Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
XVI. Datenschutz
Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der
Firma Green Energy Max Zintl GmbH
1. Verantwortliche Stelle, Datenschutzbeauftragter
Verantwortliche Stelle ist:
Firma
Green Energy Max Zintl GmbH
Marktredwitzer Straße 65 a
95666 Mitterteich
GF: Max Zint jr., Johanna Zintl
Handelsregister Weiden
HRN 3130
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:
Datenschutzbeauftragter der Green Energy Max Zintl GmbH
Marktredwitzer Straße 65 a
95666 Mitterteich
Telefon - Zentrale Vermittlung: 09633 923440
E-Mail-Adresse: info (at) green-energy-zintl.de
2. Datenarten und Datenquellen
Verwendung grds. nur von personenbezogene Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung sowie im Rahmen eines Vertragsschlusses unmittelbar vom Betroffenen Kunden übermittelt werden.
Daneben werden auch Daten von Dritten entgegengenommen wie z.B. durch den Einsatz von Auskunfteien.
Daten werden auch aus öffentlichen Quellen übernommen.
Relevante personenbezogene Daten sind v. a. Personalien und Adressdaten. Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten, Daten aus der Erfüllung vertraglichen Verpflichtungen, Daten über die Nutzung von angebotenen Telemedien (z. B. Zeitpunkt des Aufrufs von Webseiten der Firma Green Energy Max Zintl GmbH, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.
3. Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage
Personenbezogene Daten werden verarbeitet im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
3.1 Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Artikel 6 Abs. 1b DSGVO)
Die Nutzung personenbezogene Daten (ggfs. Adressdaten, Kontonummer, u.a. …) ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich.
3.2 Im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1f DSGVO)
Soweit erforderlich, werden Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen der Firma Green Energy Max Zintl GmbH verarbeitet. Dies betrifft z.B.:
· Werbemaßnahmen, soweit kein Widerspruch seitens des Kunden vorliegt;
· Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten;
· Verhinderung und Aufklärung von Straftaten;
· Videoüberwachungen dienen der Sammlung von Beweismitteln bei Straftaten. Sie dienen damit dem Schutz von Kundschaft und Mitarbeitern sowie der Wahrnehmung des Hausrechts;
· Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z.B. Zutrittskontrollen);
· Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts;
3.3 Aufgrund Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1a DSGVO)
Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
3.4 Ggfs. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Artikel 6 Abs. 1c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Artikel 6 Abs. 1e DSGVO)
4. Empfänger von Daten
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Ausnahmsweise erfolgt eine Weitergabe an Dritte in folgenden Fällen:
· Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung.
· Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die eine Einwilligung zur Datenübermittlung vorliegt.
5. Speicherdauer von Daten
· Daten der Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst.
· Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder der Abgabenordnung (AO) ergeben können. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
· Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
6. Keine Übermittlung in ein Drittland
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nicht statt.
7. Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).
8. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung / der Vertragsabwicklung sind nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitzustellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung / einer Vertragsabwicklung erforderlich sind oder zu deren Erhebung eine gesetzliche Pflicht besteht. Ohne diese Daten ist der Abschluss des Vertrages oder die Ausführung des Auftrages nicht möglich bzw. kann ein bestehender Vertrag ggfs. nicht mehr durchgeführt werden.
9. Keine automatische Entscheidungsfindung im Einzelfall
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
10. Keine Datennutzung für die Profilbildung (Scoring)
Daten werden nicht automatisiert mit dem Ziel verarbeitet, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling).
Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, er sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte, und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
2. In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:
Datenschutzbeauftragter
der Green Energy Max Zintl GmbH
Marktredwitzer Straße 65 a
95666 Mitterteich
E-Mail-Adresse: info (at) green-energy-zintl.de
XVI. Teilnichtigkeit und Unvollständigkeit
1.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder unwirksam sein oder werden oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvollständig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen oder der Vertrag nicht berührt.
2.
Soweit die Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden ist oder unwirksam ist oder unvollständig ist, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.
Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten am ihm auch unter Berücksichtigung der nach Abs.2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.