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AGB für Beratungen/Schulungen + AGB für Verkauf von Waren

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungsleistungen und Schulungen:

§ 1 Geltungsbereich:
  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zum Verkauf von Produkten zwischen der Green Energy Max Zintl GmbH sowie der Biogas-Fachberatung Max Zintl GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Johanna & Max Zintl, Marktredwitzer Str. 65a, 95666 Mitterteich, E-Mail: info@green-energy-zintl.de, Telefon: 09633/92344-0 (nachfolgend "Anbieter") und den Kunden (nachfolgend "Kunde").
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden und Angaben in der Auftragsbestätigung, welche von den AGB abweichen, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
  1. Der Anbieter bietet verschiedene Beratungsleistungen und Schulungen an, welche nachfolgend zusammengefasst auch als „Leistungen“ bezeichnet werden, insofern keine weitere Spezifizierung erfolgt. Dabei handelt es sich insbesondere um diese angebotenen Leistungen mit entsprechenden Inhalten:

    a) Beratung „Flex-Berechnung“: Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Umbaus oder der Nutzung im flexibilisierten Betrieb einer Biogasanlage.

    b) Beratung „Biogas-Check“: Überprüfung der Anlage eines Kunden auf Einhaltung der rechtlichen Auflagen und Anforderungen, einschließlich einer Anlagenbegehung und anschließender Durcharbeitung der Auffälligkeiten.

    c) Beratung „Wirtschaftlichkeitsberechnung/Planung von Gaseinspeisung/Flex-/Satellitenanlagen“: Kalkulation der Wirtschaftlichkeit einer Gaseinspeisungsanlage.

    d) Betreiber-Schulungen: Vermittlung von Wissen entsprechend der TRGS 529 und TRAS120 zur Erlangung der Erlaubnis zum Betreiben einer Biogasanlage.

    e) Feuerwehr-Schulungen: Vermittlung von Wissen zum Thema Gas, Biogas und Biogasanlagen allgemein sowie deren Komponenten und Besonderheiten.

    f) Workshops: Vermittlung von Wissen und Tipps über steuerrechtliche Grundlagen, gesetzeskonformes Arbeiten, benötigte Genehmigungen etc.

    g) Unterweisungen: Vermittlung von Wissen zur Vermeidung von Unfällen auf Biogasanlagen durch Fahrzeuge und Fahrzeugführer.

    h) Sicherheitsbelehrungen: Vermittlung von Wissen zur Vermeidung von Unfällen auf Biogasfahrzeugen, einschließlich PSA, genereller Sicherheitsbelehrung, Ex-Schutz-Zonen und Gesetzesgrundlagen.
  2. Die Leistungen erfolgen grundsätzlich live und in Präsenz, in der Regel vor Ort beim Anbieter oder an verschiedenen Standorten in Deutschland. Auf Wunsch des Kunden können einige Leistungen auch online erbracht werden.

§ 3 Vertragsschluss
  1. Der Kunde bucht bei dem Anbieter eine entsprechende Leistung. Diese Buchung nimmt der Anbieter durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich vor Ort, per E-Mail, telefonisch oder über den Onlineshop des Anbieters zustande kommen. Die Preise kann der Kunde der Website des Anbieters entnehmen bzw. dem jeweiligen Angebot.
  2. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Kunden bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.
  3. Die Präsentation und Bewerbung der Leistungen auf den Webseiten oder Broschüren des Anbieters oder innerhalb von Werbeanzeigen stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht leisten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 4 Leistungsinhalte und Durchführung
  1. Der Anbieter erbringt seine Leistungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet.
  2. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Die erfolgreiche Umsetzung der Prozesse und die Erzielung bestimmter Ergebnisse obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter begleitet den Kunden lediglich bei der Implementierung.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Leistungen vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Anbieter individuell für den Kunden erstellt.
  4. Sämtliche Unterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Anbieters als auch Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Leistungen zu machen. Der Kunde erhält ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht an den im Rahmen der Leistungen zur Verfügung gestellten Materialien.
  5. Die Inhalte der Leistungen können individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt werden.
  6. Der Anbieter behält sich vor, für die Einbindung individueller Leistungsinhalte zusätzliche Kosten zu berechnen. Diese Mehrkosten werden dem Kunden vor Leistungsbeginn schriftlich mitgeteilt und bedürfen der Zustimmung des Kunden.
  7. Die Leistung beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Kunde ist zur Abnahme der Beratung oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Leistungen von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
  8. Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen und eines eventuellen Leistungsortes auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
  9. Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistungen aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  10. Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Leistungen zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.
  11. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
  12. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen jederzeit durch Subunternehmer und Dritte erbringen zu lassen. Hierfür benötigt er keine Zustimmung des Kunden.
  13. Der Kunde ist verpflichtet, alle Materialien, Unterlagen, Links, Zugänge, Bilder und sonstige benötigten Details für die Leistung an den Anbieter zu übermitteln.

§ 5 Laufzeit und Kündigung
  1. Verträge enden automatisch mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer der Vertragsparteien die Vertragsbestimmungen erheblich verletzt und die Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgestellt wird oder wenn Umstände eintreten, die die Fortsetzung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar machen.
  3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung ist an die im Vertrag oder in den AGB angegebenen Kontaktdaten des Anbieters zu richten.
  4. Im Falle der Kündigung eines Vertrages sind bereits erbrachte Leistungen vom Kunden zu vergüten. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter aus wichtigem Grund, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen.
  5. Im Falle der Kündigung eines Vertrages vor vollständiger Erbringung der Leistung durch den Anbieter, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr, sofern der Anbieter nicht aus wichtigem Grund gekündigt hat und bereits erbrachte Teilleistungen eine anteilige Vergütung rechtfertigen.

§ 6 Zahlungsbedingungen
  1. Die Teilnahmegebühr ist spätestens bis zu 14 Tage vor Leistungsbeginn zu entrichten. Für Buchungen weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn werden kürzere Zahlungsziele vereinbart, um sicherzustellen, dass die Zahlung vor Beginn der Leistung erfolgt.
  2. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage netto.
  3. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das vom Anbieter angegebene Konto. Der Anbieter behält sich vor, andere Zahlungsmethoden zu akzeptieren, wenn dies dem Teilnehmer vorab schriftlich mitgeteilt wird.
  4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu erheben.
  5. Alle Preise auf im Angebot des Anbieters sind als Nettopreise aufgeführt.

§ 7 Stornierung und Absage
  1. Der Kunde kann eine gebuchte Leistung bis 10 Tage vor Beginn dieser Leistung kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, entweder per E-Mail, Fax oder Brief. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung beim Anbieter. Nach Ablauf dieser Frist wird die volle Gebühr berechnet, es sei denn, der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer stellen, der die vertraglichen Verpflichtungen übernimmt.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Leistungen abzusagen, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin abzuhalten. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
  3. Im Fall einer Absage durch den Anbieter bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird die bereits gezahlte Vergütung dem Kunden erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den bei dem Anbieter tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.
  4. Sollte eine Durchführung der Leistung auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich sein, wird die Teilnahmegebühr erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht.
  5. Sollte der Kunde nach Beginn der Leistung die Teilnahme abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§ 8 Gewährleistung
  1. Der Anbieter ist bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
  2. Gewährleistung für die Wirksamkeit seiner Empfehlungen übernimmt der Anbieter nicht. Der Erfolg der Leistungen liegt zum größten Teil außerhalb seines Einflussbereiches und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Teilnehmers ab, weshalb er nicht garantiert werden kann.
  3. Die Leistungen sind Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.

§ 9 Haftung
  1. Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Falle von Datenverlust haftet der Anbiete nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datenanfertigung durch den Kunden entstanden wäre.
  4. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. 

§ 10 Datenschutz
  1. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die personenbezogenen Daten werden nur zu dem Zweck verwendet, für den sie erhoben wurden, und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt.
  3. Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter dem folgenden Link: DATENSCHUTZ

§ 11 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Anbieters.

Stand: 01.05.2026


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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verkauf:

 § 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zum Verkauf von Produkten zwischen der Green Energy Max Zintl GmbH sowie der Biogas-Fachberatung Max Zintl GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Johanna & Max Zintl, Marktredwitzer Str. 65a, 95666 Mitterteich, E-Mail: info@green-energy-zintl.de, Telefon: 09633/92344-0 (nachfolgend "Anbieter") und den Kunden (nachfolgend "Kunde").
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Anbieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden und Angaben in der Auftragsbestätigung, welche von den AGB abweichen, haben Vorrang vor diesen AGB.

 

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Die Präsentation der Produkte auf der Webseite des Anbieters sowie in Katalogen und anderer Werbung, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Angebotsanfrage durch den Kunden. Der Kunde gibt durch die Anforderung eines Angebots ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
  2. Der Vertrag kommt zustande, indem der Anbieter das Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt oder indem der Anbieter dem Kunden das angeforderte Produkt liefert.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen. Sollte das Angebot des Kunden nicht innerhalb dieser Frist angenommen werden, gilt es als abgelehnt. Der Kunde ist in diesem Fall nicht mehr an seine Erklärung gebunden.
  4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Annahme von Angeboten ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben als Nettopreise exkl. MwSt. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager.
  2. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  4. Im Rahmen eines Versendungskaufs hat der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung zu tragen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
  5. Wenn der Anbieter die Bestellung durch Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, werden für jede Teillieferung Versandkosten berechnet.
  6. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der Kunde kann die Zahlung mit den vom Anbieter angebotenen Zahlungsmethoden leisten. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsmethoden im Einzelfall auszuschließen.
  7. Sofern nicht anders vereinbart, sind 70% der Gesamtsumme vorab nach Zugang der Rechnung ohne Abzug und der Rest nach Auslieferung der bestellten Ware zu bezahlen.
  8. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
  9. Der Anbieter ist berechtigt, die Lieferung von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn nach Abschluss des Vertrages Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird.
  10. Der Anbieter behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs weitere Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. Der Anbieter ist zudem, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Anbieter spätestens mit der Auftragsbestätigung.
  11. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Anbieter ist berechtigt, Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis stammen und der Gegenanspruch des Anbieters unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 4 Inzahlungnahme

  1. Der Anbieter bietet die Möglichkeit, gebrauchte Geräte in Zahlung zu nehmen, wenn dies im Vorfeld vereinbart und schriftlich durch den Anbieter bestätigt wurde. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Anbieters, gebrauchte Geräte in Zahlung zu nehmen.
  2. Der auf den Kaufpreis anzurechnende Wert der in Zahlung genommenen Geräte wird auf Basis der vom Kunden angegebenen Betriebsstunden ermittelt und muss individuell zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart werden.
  3. Die Inzahlungnahme eines gebrauchten Gerätes ist daran gebunden, dass dessen Hauptkomponenten reparaturfähig sind. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durchgeführt werden können, behält sich der Anbieter das Recht vor, die dadurch entstehenden Kosten nachträglich zu berechnen und dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde wird über die Entscheidung und die anfallenden Zusatzkosten entsprechend informiert.

 

§ 5 Lieferung und Versand

  1. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  2. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte und vollständige Lieferadresse anzugeben. Änderungen der Lieferadresse sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
  3. Lieferfristen werden individuell vereinbart. Sollte der Anbieter die vereinbarte Lieferfrist aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und eine neue, angemessene Lieferfrist mitteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet.
  4. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung keine Exemplare des vom Kunden ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
  5. Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Umstände, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und deren Auswirkungen. Der Anbieter wird den Kunden über den Eintritt und das Ende solcher Umstände unverzüglich in Kenntnis setzen. Sollte die Behinderung länger als drei Monate dauern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 6 Montageleistungen

  1. Wird der Anbieter mit der Installation der verkauften Produkte beauftragt, gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regelungen.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um eine zügige und reibungslose Montage zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung eines freien Zugangs zur Baustelle und der Montageplätze für anliefernde Fahrzeuge.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Vereinbarung alle erforderlichen fachlich geeigneten Fach- und Hilfskräfte, Geräte, Energie, Wasser, weitere Arbeits- und Betriebsmittel sowie geeignete Räume für Personal und Montagegeräte zur Verfügung zu stellen. Sollten zur Montage Leistungen Dritter erforderlich sein, wie z.B. für Montage-/Hebegeräte oder Elektroarbeiten, ist der Kunde dafür verantwortlich, diese zu beauftragen und die Kosten hierfür zu tragen. Stellt der Anbieter diese Leistungen zur Verfügung, werden sie separat abgerechnet.
  4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Baustelle insbesondere die Montageplätze für anliefernde Fahrzeuge erreichbar ist und alle vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind. Dies umfasst insbesondere die vollständige Trocknung und Abbindung der Fundamente.
  5. Sollten aufgrund unzureichender Vorbereitung der Baustelle zusätzliche Kosten entstehen, trägt der Kunde diese Kosten.
  6. Der Anbieter liefert die Komponenten und das Zubehör für Biogasanlagen nach Typenmuster bzw. gemäß ausdrücklich schriftlich vereinbarter Einzelspezifikationen.
  7. Der Anbieter behält sich das Recht vor, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer zu beauftragen.
  8. Die Regelungen dieses § 6 ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und sind im Falle von Widersprüchen vorrangig. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert weiter.

 

§ 7 Gefahrübergang, Abnahme und Untersuchungs- sowie Rügepflicht

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Kunden liegt, so geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Anbieter versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
  2. Sofern eine Abnahme stattzufinden hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Die Abnahme hat unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Anbieters über die Abnahmebereitschaft zu erfolgen. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Erfolgt die Abnahme nicht rechtzeitig, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit dem Zeitpunkt der Abnahmeverweigerung auf den Kunden über.
  3. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, wenn dem Anbieter nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Lieferung oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form zugegangen ist. Auf Verlangen des Anbieters ist die beanstandete Ware frachtfrei an den Anbieter zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Anbieter die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil sich die Ware an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
  4. Im Fall von Teillieferungen erfolgt der Gefahrübergang für jede Teillieferung gesondert. Sofern eine Teilabnahme vereinbart ist oder sich aus der Natur des Vertrages ergibt, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für jede Teilabnahme.
  5. Kommt der Kunde seiner Abnahmepflicht nicht nach, obwohl er dazu verpflichtet ist, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht aus Gründen verweigert hat, die nicht auf einen wesentlichen Mangel der Ware zurückzuführen sind. Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde die Ware in Gebrauch nimmt, es sei denn, der Kunde hat die Ingebrauchnahme ausdrücklich unter Vorbehalt erklärt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Eigentum des Anbieters. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Anbieters in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
  3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Anbieter anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Anbieter.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der Forderung des Anbieters an den Anbieter ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde dem Anbieter die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Vorbehaltsware darf vom Kunden weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Anbieter Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Anbieter entstandenen Ausfall.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Anbieter ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
  7. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.

 

§ 9 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und dem Anbieter etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Werktagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
  3. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Anbieter nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Der Anbieter hat das Recht, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde einen angemessenen Teil des Kaufpreises zahlt, der dem Wert der mangelfreien Ware entspricht. Der Anbieter ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die beanstandete Ware zur Überprüfung und Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Anbieters, sofern sich die Mängelrüge als berechtigt herausstellt. Unfrei zurückgesendete Ware wird nicht angenommen, es sei denn, der Anbieter hat dem Kunden die Unfrei-Rücksendung schriftlich gestattet.
  5. Im Falle der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist der Anbieter verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  6. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Im Falle des Rücktritts ist der Kunde zur Rücksendung der mangelhaften Ware auf Kosten des Anbieters verpflichtet.
  7. Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels stehen dem Kunden nur zu, wenn der Anbieter den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  8. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634a BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
  9. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gemäß §§ 478, 479 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  10. Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Produkte nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

 

§ 10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
  4. Im Falle von Datenverlust haftet der Anbieter nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist verpflichtet, eine regelmäßige und dem Risiko entsprechende Datensicherung vorzunehmen.
  5. Der Anbieter haftet nicht für die Inhalte von externen Webseiten, die durch Links auf der Webseite des Anbieters erreichbar sind. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verlinkten Seiten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
  6. Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Epidemien und Pandemien sowie sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse. In solchen Fällen verlängern sich die Leistungsfristen angemessen.
  7. Der Anbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die nicht wesentliche Vertragspflichten sind, es sei denn, die Verletzung betrifft Leben, Körper oder Gesundheit.
  8. Für vorvertragliche Pflichtverletzungen sowie für sonstige schuldhafte Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel der Ware bestehen, haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
  9. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder Nutzung der gelieferten Produkte entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Anleitungen und Hinweise zur Installation und Nutzung der Produkte zu beachten und einzuhalten.
  10. Der Anbieter haftet nicht für Integrations- oder Kompatibilitätsprobleme der gelieferten Produkte mit bestehenden Biogasanlagen oder anderen technischen Systemen des Kunden, sofern solche Probleme nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Anbieters verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation sicherzustellen, dass die Produkte mit seiner Anlage kompatibel sind.
  11. Der Kunde ist als Auftraggeber verantwortlich für die Netzqualität und -sicherheit seiner Anlage oder deren Komponenten (Strom/Funk/Internet). Der Anbieter liefert serienreife Schaltschränke, die nach den vorliegenden Netzgegebenheiten getestet wurden. Treten dennoch Netzunverträglichkeiten aufgrund von fehlenden speziellen Spezifikationen auf, entfallen die Gewährleistungsansprüche. Werden zusätzliche Netzsicherungsparameter notwendig, trägt der Kunde die Kosten hierfür.
  12. Der Kunde hat Angaben über die technischen Vorgaben seines Energieversorgungsunternehmens für die Einspeisung zu machen. Eventuell anfallende Mehrkosten trägt der Kunde.
  13. Der Kunde ist verpflichtet, Angaben über den Betriebsstrom bereitzustellen, der bereitgestellt werden kann und welcher Strom eingespeist werden kann. Liegen keine Angaben vor, wird von deutschen Standardnormen und -werten ausgegangen.
  14. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Drittanbieter-Produkten entstehen, die in Verbindung mit den vom Anbieter gelieferten Produkten verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenzbedingungen und Nutzungshinweise der Drittanbieter-Produkte zu beachten.
  15. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus kostenloser Beratung resultieren, es sei denn, solche Schäden wurden durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Anbieters verursacht.
  16. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die entstehen, sobald und soweit Planungsunterlagen verändert werden oder sich im Nachhinein als unzutreffend erweisen. Der Kunde trägt die dadurch entstandenen Kosten und Folgeschäden alleine.
  17. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Prognosewerten, Hochrechnungen und Annahmen von Gaserträgen.
  18. Macht der Kunde unrichtige und/oder unvollständige Angaben, die für die Ausführung des Auftrages erheblich sind, so trägt er die dadurch entstandenen Kosten und Folgeschäden.
  19. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

§ 11 Werklohnklage

  1. Im Falle einer Werklohnklage ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter den Nachweis zu erbringen, dass eine Aufrechnung des Schadens gegen die Ansprüche des Anbieters erklärt wurde. Der Kunde muss hierzu ein entsprechendes Schreiben vorlegen, in dem die Aufrechnung durch den Kunden ausdrücklich erklärt wird.
  2. Der Kunde hat das Schreiben, in dem er die Aufrechnung des Schadens gegen die Werklohnansprüche des Anbieters erklärt, unverzüglich nach Aufforderung durch den Anbieter oder dessen Versicherungsgesellschaft vorzulegen. Das Schreiben muss klar und eindeutig die Erklärung der Aufrechnung enthalten und vom Kunden unterzeichnet sein.
  3. Sollte der Kunde den Nachweis der Aufrechnung nicht erbringen können oder das erforderliche Schreiben nicht vorlegen, behält sich der Anbieter das Recht vor, die Werklohnklage fortzusetzen und sämtliche gesetzlich zustehenden Ansprüche geltend zu machen. Der Kunde wird hierüber schriftlich informiert.
  4. Im Rahmen einer Werklohnklage wird der Anbieter mit seiner Versicherungsgesellschaft zusammenarbeiten, um die erforderlichen Nachweise und Dokumentationen zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, hierbei unterstützend mitzuwirken und alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

§ 12 Datenschutz

  1. Der Anbieter erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet der Anbieter die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Im Übrigen die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Anbieters unter folgendem Link: DATENSCHUTZ

 

 § 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand: 01.05.2026